I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz (FöGbG) mit steuerlicher Rückwirkung entfallen sind infolge der Rückabwicklung des zugrunde liegenden Kaufvertrags.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr (1993) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erwarb 1995 mehrere Grundstücke im Fördergebiet, die vom Verkäufer mit 33 Reihenhäusern bebaut werden sollten. Die Gebäude wurden bis Ende 1996 errichtet und dem Kläger übergeben. In der Folgezeit vermietete der Kläger die Häuser und erzielte daraus bis zum Jahr 2000 Einkünfte.
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