Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Juli 2010 7 K 2168/07 F aufgehoben.Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte im Streitjahr (2003) in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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