Streitig ist, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen beim Gesellschafter als gewerbesteuerpflichtige Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel erfasst werden können.
Der Kläger tätigte seit Anfang der neunziger Jahre mehrfach Grundstücksgeschäfte.
Anfang 1994 erhielt er die Möglichkeit, ein brach liegendes Industriegelände in T. von der S. & D. AG zu erwerben. Dabei handelt es sich um das Betriebsgelände der ehemaligen Y.'s ...fabriken AG (Y.-Gelände). Einen Teil der Parzellen erwarb der Kläger persönlich, einen Teil kauften Kommanditgesellschaften an denen der Kläger als Kommanditist beteiligt war, u. a. die ZZZ GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: ZZZ KG).
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