FG Münster - Urteil vom 21.08.2007
13 K 3102/05 G
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStG § 7 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 59

Ertragszurechnung bei Anteilsveräußerung

FG Münster, Urteil vom 21.08.2007 - Aktenzeichen 13 K 3102/05 G

DRsp Nr. 2007/21601

Ertragszurechnung bei Anteilsveräußerung

Das Bestehen eines Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft verhindert die Ertragszurechnung auf die Gesellschafter unabhängig davon, ob diese gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStG § 7 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen beim Gesellschafter als gewerbesteuerpflichtige Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel erfasst werden können.

Der Kläger tätigte seit Anfang der neunziger Jahre mehrfach Grundstücksgeschäfte.

Anfang 1994 erhielt er die Möglichkeit, ein brach liegendes Industriegelände in T. von der S. & D. AG zu erwerben. Dabei handelt es sich um das Betriebsgelände der ehemaligen Y.'s ...fabriken AG (Y.-Gelände). Einen Teil der Parzellen erwarb der Kläger persönlich, einen Teil kauften Kommanditgesellschaften an denen der Kläger als Kommanditist beteiligt war, u. a. die ZZZ GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: ZZZ KG).