Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei schädlicher Betätigung?
FG Berlin, vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 6 K 6153/99
DRsp Nr. 2001/13241
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei schädlicher Betätigung?
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn eine GmbH auch als geschäftsführende Komplementärin einer GmbH & Co. KG tätig ist.
Für die Praxis:
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