I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine GmbH-- ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das sie im Erhebungszeitraum 1990 (Streitjahr) wie in den Vorjahren durch Vermietung nutzte. Ein Teil des Hauses war im Streitjahr zu Wohnzwecken an Gesellschafter der Klägerin vermietet. Daneben verwaltete und nutzte die Klägerin eigenes Kapitalvermögen. 1978 hatte die Klägerin ihren Grundbesitz mit einer Grundschuld belastet. Das Grundpfandrecht diente der Absicherung eines Bankdarlehens, das die Mehrheitsgesellschafterin der Klägerin (W) aufgenommen und zum Erwerb eines Anteils an der Klägerin verwendet hatte. Für die Übernahme der dinglichen Haftung zahlte W der Klägerin eine Provision.
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