FG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2003 - Aktenzeichen VI 14/03
DRsp Nr. 2003/13941
Erweiterte Kürzung bei Grundstücksveräußerung
Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG nach Veräußerung des einzigen Grundstücks und Vornahme von Abwicklungsarbeiten während des restlichen Jahres.
Normenkette:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ;
Tatbestand:
I. Streitig ist, ob der Antragstellerin (Astin) im Streitjahr die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zusteht.
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