Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, deren einzige Kommanditistin eine GmbH ist. Alleinige Gesellschafterin der Kommanditistin und der Komplementär-GmbH war bis Ende 1988 die G; seit 1989 ist es eine hundertprozentige Tochter-GmbH der G. Die Tätigkeit der Klägerin beschränkte sich in den Streitjahren 1986 bis 1992 darauf, der G ein Geschäftshaus zu vermieten, das die Klägerin aufgrund eines Erbbaurechts errichtet hat.
Nach einer Betriebsprüfung gelangte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) zu der Auffassung, der Klägerin könne die erweiterte Kürzung gemäß §
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