FG Köln, vom 22.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2657/02
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks am 31. Dezember, 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraumes
BFH, Urteil vom 11.08.2004 - Aktenzeichen I R 89/03
DRsp Nr. 2004/17573
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks am 31. Dezember, 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraumes
»Einem grundstücksverwaltenden Unternehmen ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unbeschadet des darin bestimmten Ausschließlichkeitsgebots zu gewähren, wenn das Unternehmen sein einziges Grundstück zum 31. Dezember, 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraumes veräußert (Abgrenzung vom Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2002 I R 24/01, BFHE 200, 54, BStBl II 2003, 355).«
Normenkette:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ;
Gründe:
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