der Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für das Jahr 2019 wird abgeändert und der Messbetrag unter Gewährung der erweiterten Kürzung in Höhe von (...) EUR gem. §
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist - soweit der Klage stattgegeben wurde - wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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