FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.03.2024
1 K 134/22
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
BBK 2024, 538

Erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums mitvermietetem Lastenaufzug

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2024 - Aktenzeichen 1 K 134/22

DRsp Nr. 2024/6943

Erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums mitvermietetem Lastenaufzug

Eine erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kommt auch dann in Betracht, wenn im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums auch ein Lastenaufzug mitvermietet wird. Denn selbst wenn insoweit eine (grds. schädliche) Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung vorläge, wären jedenfalls die Voraussetzungen für ein unschädliches Nebengeschäft erfüllt.

Tenor

der Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für das Jahr 2019 wird abgeändert und der Messbetrag unter Gewährung der erweiterten Kürzung in Höhe von (...) EUR gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf 0,00 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist - soweit der Klage stattgegeben wurde - wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand