I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine nach § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildete Ansparrücklage im dritten Jahr nach ihrer Bildung --im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Einkommensteueränderungsbescheides-- zur Wahrung der Einkommensgrenze für den Abzugsbetrag nach § 10e EStG erhöht werden kann.
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