OLG Düsseldorf, vom 19.01.1994 - Aktenzeichen 1 Ws 10/93
DRsp Nr. 2001/1127
Erwerb ausländischer Kriegswaffen
Die Beihilfe zur Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von im Ausland befindlichen Kriegswaffen ohne Genehmigung ist wie die Vermittlung selbst dann nicht strafbar, wenn die Kriegswaffen in Ausführung des Vertrages in das Bundesgebiet, zu dem auch die Freihäfen als Zollfreigebiete gehören, eingeführt oder durchgeführt werden sollen.