Die Klägerin begehrt Eigenheimzulage für eine von ihrem Ehemann erworbene Eigentumswohnung.
Mit notariellem Kaufvertrag vom ...2002 erwarb die Klägerin von ihrem Ehemann eine Eigentumswohnung in dem Haus ...-Straße .... Die Klägerin hatte diese Wohnung seit dem ...1997 von ihrem jetzigen Ehemann angemietet; die Ehe wurde am ...2001 geschlossen.
Den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Eigenheimzulage ab dem Jahr 2003 lehnte der Beklagte mit Bescheid vom ...2003 ab. Ihren Einspruch vom ...2003 wies er mit Einspruchsentscheidung vom ...2003 mit der Begründung zurück, der Erwerb vom Ehegatten sei gemäß § 2 Abs.1 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EigZulG) nicht begünstigt.
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