BFH vom 26.01.1995
IV R 32/93
Fundstellen:
GmbHR 1995, 919

Erwerb eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto

BFH, vom 26.01.1995 - Aktenzeichen IV R 32/93

DRsp Nr. 1997/8429

Erwerb eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto

Wird ein Kommanditanteil mit negativem Kapitalkonto erworben, sind in einer Ergänzungsbilanz des Erwerbers im Umfang seiner Gewinnbeteiligung Aufstockungen auf die Buchwerte der Wirtschaftsgüter der Gesellschaft und einen nicht aktivierten Geschäftswert vorzunehmen, die in der Folge entsprechend dem Verbrauch dieser Wirtschaftsgüter erfolgsmindernd abgeschrieben werden. Eine verbleibende Differenz zwischen Kapitalkonto und Anschaffungspreis stellt keinen Erwerbsverlust dar, sondern ist als Ausgleichsposten in der Ergänzungsbilanz des Erwerbers zu aktivieren und gegen künftige Gewinnanteile des Gesellschafters erfolgsmindernd abzuschreiben.

Für die Praxis:

Ein Erwerbsverlust entsteht auch dann nicht, wenn das übernommene Kapitalkonto ausschließlich durch Zurechnung von ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist.

Fundstellen