Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 24.11.2017, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|