OLG Zweibrücken - Urteil vom 12.06.2019
1 U 144/17
Normen:
GmbHG § 29 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 24.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 95/11

Erwerb eines Teilgeschäftsanteils an einer SteuerberatungsgesellschaftPositive VertragsverletzungAnspruch auf Auszahlung von Gewinn

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 1 U 144/17

DRsp Nr. 2020/10873

Erwerb eines Teilgeschäftsanteils an einer Steuerberatungsgesellschaft Positive Vertragsverletzung Anspruch auf Auszahlung von Gewinn

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 24.11.2017, Az. 1 O 95/11, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit gleicher Höhe leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 29 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2. 1. 2.