1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.06.2021, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.920,20 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt in Rechtsnachfolge für die Erbengemeinschaft des nach Rechtshängigkeit verstorbenen ursprünglichen Klägers, ... (im Folgenden: Erblasser), die Beklagte als Herstellerin dessen Fahrzeugs und des darin verbauten Motors auf Schadensersatz wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in Anspruch.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|