OLG Brandenburg - Urteil vom 23.06.2022
5 U 95/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 14.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 107/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant QuattroZulässigkeit eines ThermofenstersAuf Vermutungen gestützter Sachvortrag einer ParteiRückrufbetroffenheit eines FahrzeugsBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 5 U 95/21

DRsp Nr. 2022/10686

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant Quattro Zulässigkeit eines Thermofensters Auf Vermutungen gestützter Sachvortrag einer Partei Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs Begriff der Sittenwidrigkeit

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.06.2021, Az. 2 O 107/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.920,20 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt in Rechtsnachfolge für die Erbengemeinschaft des nach Rechtshängigkeit verstorbenen ursprünglichen Klägers, ... (im Folgenden: Erblasser), die Beklagte als Herstellerin dessen Fahrzeugs und des darin verbauten Motors auf Schadensersatz wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in Anspruch.