1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12.07.2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen einer vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung in Anspruch.
Der Kläger erwarb am ... 2011 von der Autohaus ... OHG in ... einen BMW 330d xDrive Touring zu einem Kaufpreis von 43.590 € brutto; der Kauf wurde durch ein Darlehen finanziert. Das am 12.11.2010 erstzugelassene Fahrzeug wies zum Zeitpunkt der Übergabe eine Laufleistung von 4.500 km auf.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|