Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 05.01.2022, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Hinweises.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal.
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