Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 03.09.2021, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses und das unter Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Kiel sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages oder durch Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 29.883,00 € festgesetzt (Antrag zu 1a.: 26.883,67 €, Antrag zu 1b.: 2.000,00 €, Antrag zu 1c.:1.000,00 €).
Die Parteien streiten um Schadensersatz im Rahmen des sogenannten Dieselabgasskandals. Das streitgegenständliche Fahrzeug wurde am 25.10.2016 erstmalig zugelassen. Die Klägerin hat das Fahrzeug, in dem ein Motor des Typs 651 verbaut ist, am 29.03.2019 zu einem Preis von 29.640,00 € und mit einer Laufleistung von 18.626 km erworben.
1a. 1b. 1c. 2.
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