Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 03.11.2021, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin macht Ansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten "Diesel-Abgasskandal" geltend.
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