1. Die Berufung des Klägers gegen das am 30.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung ist nicht begründet. Hinsichtlich des Sachverhaltes und der gestellten Anträge sowie hinsichtlich der Begründung für die Berufungszurückweisung wird zunächst auf den Senatsbeschluss vom 20.10.2021 verwiesen.
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