1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.475 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche im Rahmen des sog. Diesel-Abgasskandals.
Am 4. Dezember 2017 kaufte der Kläger den streitgegenständlichen Pkw Porsche Cayenne S 4,2 V8 TDI als Gebrauchtwagen bei einem Kilometerstand von 13.500 km zu einem Brutto-Kaufpreis von 89.900 EUR. In dem Fahrzeug ist ein Motor der Baureihe EA897 der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut, der von der Beklagten entwickelt und hergestellt wurde.
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