1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.06.2021, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Berufungsstreitwert beträgt bis zu 36.000 €.
5. Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf deliktischer Grundlage in Anspruch.
Sie erwarb am 05.02.2019 bei der Z... Autohaus B... GmbH ein 2017 erstmals zugelassenes Gebrauchtfahrzeug VW Passat 2,0 l TDI, Fahrgestellnummer W..., km.-Stand: 42.874, zu einem Kaufpreis von 38.430,26 €.
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