1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 10.01.2022 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeugs geltend, das nach ihrer Behauptung vom sogenannten "Abgasskandal" betroffen sein soll.
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