Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das angefochtenen Urteil des Landgerichts Bonn vom 13.06.2018 (
Auf die Berufung des Klägers wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz für Schäden zu bezahlen, die aus der Manipulation des Fahrzeuges Audi A4, FIN A durch die Beklagte zu 2) (Einbau einer Software, die dafür sorgt, dass hinsichtlich der Abgasstoffmenge im Prüfstandbetrieb ein geringerer Ausstoß aufgewiesen wird als im regulären Betrieb im Straßenverkehr) resultieren.
Zudem wird die Beklagte zu 2) verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagte zu 2) abgewiesen.
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