1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. April 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.519,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 10. Januar 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer W. sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 958,19 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|