Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 15.10.2020 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.332,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2019 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Audi A4, Fahrzeugidentifikationsnummer XXX zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu 75 %, die Klägerin zu 25 % zu tragen.
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