OLG München - Endurteil vom 11.01.2023
7 U 1006/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 07.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 63 O 1854/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 mit einem Motor der Baureihe EA 189Umschaltlogik als Software zur Erschleichung einer TypgenehmigungBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG München, Endurteil vom 11.01.2023 - Aktenzeichen 7 U 1006/20

DRsp Nr. 2023/1658

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 mit einem Motor der Baureihe EA 189 Umschaltlogik als Software zur Erschleichung einer Typgenehmigung Begriff der Sittenwidrigkeit

Zur Feststellung einer objektiven Sittenwidrigkeit kommt es auf Kenntnisse, Absichten und Beweggründe des Handelnden an; die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben.

Tenor

I.

Auf die Berufung beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 07.02.2020, Az. 63 O 1854/19, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 19.872,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.09.2019 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4, FIN ...266 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.10.2019 zu bezahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klagepartei 55%, die Beklagte 45% zu tragen.

II.

Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen.

III.

Die Klagepartei hat von den Kosten des Berufungsverfahrens 55%, die Beklagte 45% zu tragen.

IV. V.