Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Februar 2020 -
Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 26. Juli 2019 -
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 63% und die Beklagte zu 37%.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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