Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 05.05.2020, Az.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 29.606,94 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2020 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Audi A5 3.0 l TDI, FIN ...860.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Von den Gerichtskosten erster Instanz trägt der Kläger 66 % und die Beklagte zu 2) 34 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers in erster Instanz trägt die Beklagte zu 2) 69 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) erster Instanz trägt der Kläger 31 %.
Von den Gerichtskosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 51 % und die Beklagte zu 2) 49 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren trägt die Beklagte zu 2).
Die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen der Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
IV. V.
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