Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.02.2020 verkündete Urteil der 36. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Köln zum Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Beklagte.
3.Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 15.236,16 € festgesetzt (Berufung der Beklagten: 10.304,18 €; Anschlussberufung der Klägerin: 4.931,98 €; Deliktszins 4.352,21 € zzgl. 579,77 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten)
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