Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 06.05.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 30.292,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Audi SQ5, FIN: ...515.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klagepartei 45%, die Beklagte 55%.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.
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