Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.07.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.586,60 € nebst 4% Zinsen aus einem Betrag von 22.750,00 € seit dem 14.01.2013 bis zum 06.02.2019, ab dem 07.02.2019 aus einem Teilbetrag von 10.586,60 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und aus einem Teilbetrag von 12.163,40 € von 4 %, aber nicht mehr als 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz , Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW A CC 2.0 TDI Coupé, FIN B nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit sich in der Hauptsache in Höhe von 1.432,91 € erledigt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|