Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 11.02.2020, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
4Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 17.642,58 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines von der Beklagten hergestellten Kraftfahrzeugs.
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