Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 13.04.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.250,00 € zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3.
4.Dieses und das angegriffene Urteil, soweit es aufrecht erhalten bleibt, sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 25.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten im Rahmen des sog. Dieselskandals um die Haftung der Beklagten.
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