Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.07.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte im Zuge des Dieselskandals als Herstellerin des von ihm erworbenen PKW VW A auf Schadenersatz einschließlich einer Verzinsung des Kaufpreises sowie auf Feststellung des Annahmeverzuges und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
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