Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung sowie der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.08.2019 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.441,81 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.536,79 € vom 13.10.2018 bis zum 22.06.2020 und aus einem Betrag von 4.441,81 € ab dem 23.06.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs VW A Plus "Team" 2,0 l TDI mit der FIN B.
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