OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.09.2020
15 U 25/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; StGB § 263;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 22.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 193/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189Verwendung einer unzulässigen AbschalteinrichtungFahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des DieselskandalsRechtliche Wirkungen eines Softwareupdates

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2020 - Aktenzeichen 15 U 25/19

DRsp Nr. 2021/5677

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189 Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals Rechtliche Wirkungen eines Softwareupdates

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Wuppertal vom 22.11.2018, Az. 5 O 193/18, wird zurückgewiesen

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; StGB § 263;

Gründe

A.

Der Kläger begehrt von der Beklagten wegen des Erwerbs eines Pkw VW Passat Variant 2,0 l TDI, in den ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 eingebaut ist, Schadensersatz in Gestalt einer Rückabwicklung des mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags.

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