Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.08.2020 verkündete Urteil der zweiten Zivilkammer das Landgerichts Münster (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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