OLG Köln - Urteil vom 20.11.2020
19 U 22/20
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 23.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 329/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines SachverständigengutachtensPrüfstandsoptimierte Umschaltlogik in einer Motorsteuerung

OLG Köln, Urteil vom 20.11.2020 - Aktenzeichen 19 U 22/20

DRsp Nr. 2021/285

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288 Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens Prüfstandsoptimierte Umschaltlogik in einer Motorsteuerung

Bei einem Motor EA 288 kann nicht bereits mit Rücksicht auf die Ad-Hoc-Mitteilung sowie Pressemitteilung der VW-AG vom 22.09.2015 davon ausgegangen werden, dass der Vorwurf sittenwidrigen Verhaltens im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht mehr gemacht werden könnte.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2020 verkündete Urteil der 12 Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Aachen (Az.: 12 O 329/19) einschließlich des ihm ab dem 05.12.2019 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt, zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 29.930 € festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

1. 2. 3.