Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2020 verkündete Urteil der 12 Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Aachen (Az.:
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 29.930 € festgesetzt.
I.
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