Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26.04.2019 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 20.702,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 22.536,85 € vom 12.10.2018 bis zum 17.02.2020 und aus einem Betrag von 20.702,10 € ab dem 18.02.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW A mit der FIN B.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des VW A mit der FIN B in Annahmeverzug befindet.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III. IV. V.
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