Auf die Berufungen beider Parteien und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen wird das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.11.2019, Az:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.255,34 EUR Schadensersatz nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs VW A mit der FIN B.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 4 % Zinsen zu zahlen auf 48 monatliche Raten in Höhe von jeweils 360,00 EUR aus dem Darlehen C bei der VW Bank GmbH, gezahlt jeweils am 15. eines jeden Monats, beginnend mit dem 15.05.2012, sowie auf eine am 15.04.2016 gezahlte Schlussrate aus demselben Darlehen i.H.v. 17.114,83 EUR, wobei die Verzinsung jeweils mit dem Tag der Zahlung beginnt und am 08.12.2018 endet.
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