OLG Köln - Urteil vom 09.04.2020
18 U 157/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 28.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 521/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Anspruch auf Deliktszinsen

OLG Köln, Urteil vom 09.04.2020 - Aktenzeichen 18 U 157/19

DRsp Nr. 2020/17359

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Anspruch auf Deliktszinsen

1. In sog. Dieselskandalfällen können Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis verlangt werden, weil den Käufern das für den Erwerb des Fahrzeugs hingegebene Geld entzogen wurde. 2. Der Senat hält eine restriktive Auslegung von § 849 BGB weder für geboten noch für gerechtfertigt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.06.2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.440,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 sowie Zinsen in Höhe von 4 % aus 21.800,00 € für die Zeit vom 31.07.2013 bis zum 31.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A, 1,6 TDI mit der FIN B zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat 43 % der Kosten erster Instanz und 12 % der Kosten der Berufung zu tragen; im Übrigen hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.