Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 10.10.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Marke: Audi, Typ: A, Fahrzeug-Identifikationsnummer: B einen Betrag in Höhe von 23.956,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz abzüglich seit dem 20.06.2019 zu zahlen;
Zinsen in Höhe von 4 % aus 49.200,00 € seit dem 21.05.2010 bis zum 20.06.2019 zu zahlen;
die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens in Höhe von 2.791,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2019 zu erstatten.
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