Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 07.11.2019 -
an ihn 14.085,71 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2018 und von 4 %, höchstens jedoch von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 23.600,00 € seit dem 07.02.2013 bis zum 10.11.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw der Marke VW, Typ A, Fahrgestellnummer B, zu zahlen
2.und ihn von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2018 freizustellen.
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