Auf die Berufungen der Parteien und unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wird das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.06.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.464,06 € nebst Zinsen aus 37.508,32 € in Höhe von 4 Prozent seit dem 23.01.2014 bis zum 28.11.2018 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 25.000,00 € seit dem 29.11.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW mit der Fahrgestellnr. A.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme dieses Fahrzeugs seit dem 29.11.2018 in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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