Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.06.2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.023,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2019 sowie Zinsen in Höhe von 4 % aus 23.135,70 € für die Zeit vom 29.09.2014 bis zum 04.02.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW A TDI, FIN: B zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs VW A TDI, FIN: B in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90 % zu tragen.
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