OLG Zweibrücken - Urteil vom 07.01.2020
5 U 68/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Landau, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 300/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Durch Täuschung zum Vertragsschluss veranlasster KäuferKein Verstoß eines Ersatzbegehrens gegen Treu und Glauben wegen einer erzwungenen Nachbesserung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.01.2020 - Aktenzeichen 5 U 68/19

DRsp Nr. 2020/5867

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Durch Täuschung zum Vertragsschluss veranlasster Käufer Kein Verstoß eines Ersatzbegehrens gegen Treu und Glauben wegen einer erzwungenen Nachbesserung

Der im Rahmen des Dieselskandals durch eine sittenwidrige Handlungsweise und Täuschung zum Vertragsschluss veranlasste Käufer muss sich nicht entgegenhalten lassen, sein Ersatzbegehren verstoße gegen Treu und Glauben, weil eine nachträgliche - von Dritten erzwungene (hier dem KBA) - Nachbesserung (Softwareupdate) erfolgt sei.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.892,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke VW Passat mit der Fahrgestellnummer WVWZZZ3CZAE179258 sowie vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 26.02.2019 mit der Rücknahme des in Ziffer 1 des Tenors näher bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. III. IV.