OLG Hamm - Urteil vom 13.03.2020
7 U 82/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 27.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 425/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Fehlende Kausalität zwischen sittenwidriger Täuschung und KaufentschlussHypothetische Kenntnis von einer manipulierten Motorsteuerungssoftware

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2020 - Aktenzeichen 7 U 82/19

DRsp Nr. 2020/5647

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Fehlende Kausalität zwischen sittenwidriger Täuschung und Kaufentschluss Hypothetische Kenntnis von einer manipulierten Motorsteuerungssoftware

Selbst wenn eine grundsätzliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass ein Käufer bei Kenntnis von einer manipulierten Motorsteuerungssoftware im Zweifel von einem Kauf abgesehen hätte, ist dennoch eine Überprüfung der konkreten Kausalität auf den Willensentschluss des Käufers im Einzelfall erforderlich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.02.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; ZPO § 286;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten als Herstellerin Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines mit dem Motor X1 ausgestatteten und vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtwagens der Marke YZ.

1. 2. 1. 2.