Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. November 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1.7.493,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. Februar 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Skoda A mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) B,
2.Zinsen in Höhe von 4 % aus 9.474,33 € für den Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis zum 11. Februar 2019
3.und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12. Februar 2019 zu zahlen.
Die weiter gehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 27 % und der Beklagten zu 73 % auferlegt, während die Kosten des zweiten Rechtszuges die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 % tragen.
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