Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 06.08.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs VW Amarok mit der Fahrgestellnummer ...13 23.468,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.04.2018 an den Kläger zu bezahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts M. H. in Höhe von 1.358,86 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
2.Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 19% und die Beklagte 81% zu tragen.
4. 5.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|